Ein wenig an die „Basta-Politik“ des Altkanzlers Gerhard Schröder erinnert mich die obergerichtliche Rechtsprechung zu PoliscanSpeed. Kein OLG wagt sich mal an die Überprüfung dieses in meinen Augen umstrittenen Messverfahren heran, sondern: Man zieht sich zurück auf: Ist ein standardisiertes Messverfahren – und: Das OLG Düsseldorf hat m.E. jetzt noch einen drauf gesetzt im OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.07.2015 – 1 RBs 200/14, den mir der Kollege Geißler übersandt hat. Nämlich: Es ist standardisiert und es bleibt standardisiert, basta. Denn das OLG sagt – so mein „Leitsatzvorschlag“:
„Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät PoliScan Speed des Herstellers Vitronic stellt ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der hierzu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs dar. Dies gilt auch für die Gerätesoftware 3.2.4, die — anders als die Vorgängerversionen — in Kombination mit der seit 24. 7. 2013 zugelassenen Auswertesoftware 3.45.1 einen erweiterten Datenexport zwecks nachträglicher Einsichtnahme in Positionsdaten ermöglicht. Dass hierbei nach wie vor nicht sämtliche Rohmessdaten, sondern nur die Zeit sowie Koordinaten für fünf markante Punkte offengelegt werden, stellt die Anerkennung des Systems als standardisiertes Verfahren nicht in Frage.“
Wen es interessiert, wie das OLG zu der Erkenntnis kommt, der kann es im verlinkten Volltext nachlesen (und wer noch mehr sucht: Einfach bei der Suche Poliscan eingeben ). Was mich ein wenig – ich will es vorsichtig ausdrücken – erstaunt: Es geht bei Poliscan Speed u.a. auch um Angriffe gegen die PTB. Diesen Angriffen begegnet das OLG mit Ausführungen – ja richtig, aber man glaubt es kaum – der PTB in ihrer (
berüchtigtenberühmten) Stellungnahme vom 27.11.2014. das hat für mich einen komischen/schalen Beigeschmack. Warum greift man denn nicht mal auf unbeteiligte/unabhängige Sachverständige – aus beiden Lagern – zurück. So befindet man sich m.E. in einem Teufelskreis, und treibt den Teufel mit dem Beelzebub aus. Oder? Aber: Offenbar will man – aus welchen Gründen auch immer – an das Messverfahren gar nicht ran. Ist/bleibt eben standardisiert. Basta.